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E-Tretroller

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E-Tretroller: von Führerscheinentzug , Geldstrafe und was man zu den Rollern wissen sollte

 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Es ging im Januar 2020 durch die Presse: In Hannover ein 22-Jähriger wegen Trunkenheit am E-Tretroller-Lenker verurteilt. 8 Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 1250€ setzte das Gericht für diese Fahrt mit 1,2 Promille fest. Es ist nicht das erste Delikt dieser Art in Hannover oder in anderen Städten. Im Gegenteil. Besonders im städtischen Kontext tauchten leihbare E-Tretroller verschiedener Anbieter massenhaft auf der Bildfläche auf. Ein Angebot, das gern ausprobiert wird. Einfach machen. Super. Allerdings wäre es für den 22-jährigen Verurteilten besser gewesen, er hätte vorher gewusst, welche Regeln für E-Tretroller und deren Fahrer gelten.

Alles Wissenswerte zu E-Tretrollern

Endlich auch in Deutschland

Seit dem 15. Juni 2019 sind in Deutschland E-Tretroller erlaubt. Österreich, die Schweiz, Belgien, Frankreich, Dänemark und Finnland haben die Elektrokleinstfahrzeuge schon teils zwei Jahre länger in ihren Verkehrsräumen. Sie gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge und müssen eine Haftlipflichtversicherung und Betriebserlaubnis haben. Die bis zu 20 km/h schnellen E-Tretroller dürfen ab 14 Jahren und auch ohne Führerschein genutzt werden. Die Nutzung von E-Tretrollern bis 6 km/h haben kein Mindestalter und dürfen auch auf Gehwegen geführt werden.

Die Bezeichnisse E-Tretroller und E-Scooter sind synonym zu nutzen.

Die Spielregeln

Neben den Punkten Versicherung, Betriebserlaubnis und Mindestalter gibt es weitere Regeln, die bei der Benutzung von E-Scootern zu beachten sind.

Ausstattung

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • lichttechnische Einrichtungen wie beim Fahrrad
  • Klingel oder Hupe
  • Versicherungsplakette / Kennzeichen
  • keine Helmpflicht

Verhalten auf dem E-Scooter

  • grundsätzlich muss auf den Radverkehrsflächen gefahren werden
  • wenn keine Radverkehrsfläche vorhanden ist, ist die Fahrbahn zu nutzen
  • ist eine Zone für den Radverkehr freigegeben (z.B. Einbahnstraßen), dürfen E-Scooter dort nicht fahren, außer sie ist explizit mit einem Sonderzeichen für E-Tretroller freigegeben
  • das Fahren in Fußgängerzonen ist verboten
  • auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert oder gefährdet werden
  • es dürfen keine weiteren Personen auf dem E-Tretroller mitgenommen werden
  • Mobiltelefone am Lenker sind verboten, mit Freisprecheinrichtung erlaubt
  • es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren

Rolle(r) in der Mobilitätswende

Erweitern wir den Blick auf die Theorie um den Kontext. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht in den E-Tretrollern einen Fortschritt in Sachen Mobilität der Zukunft. Stichwort:

Micro-Mobility

Die sog. "letzte Meile" soll mit dem E-Scooter überbrückt werden und vernetzt so verschiedene Verkehrsträger wie Bus und Bahn.
Im erhofften Use-Case ersetzt ein E-Tretroller das Auto auf kurzen Strecken und sorgt so für weniger Emissionen, Lärm, weniger volle Straßen, weniger Parkraumprobleme, mehr Komfort und eine individuelle Zeitersparnis im Gegenzug zum Laufen.

Theorie und Praxis

Würden alle Menschen ihre gepäcklosen Spazierfahrten vom Auto auf den privaten E-Tretroller verlagern, sich dabei an die Regeln halten, ausgleichend mehr Sport treiben und würden sie dabei auch kein Problem mit schlechtem Wetter haben, wäre das skizzierte Erfolgs-Szenario möglich. Leider sieht es in der Praxis nach fünf Monaten nicht so sorgenfrei aus.

Private Fahrzeuge und Sharing-Modelle

Es gibt einige wenige, die mit eigenen E-Tretrollern unterwegs sind.
In den meisten großen und mittelgroßen Deutschen Städten haben sich jedoch nach den Bike-Sharing-Anbietern nun auch mehrere E-Scooter-Anbieter im Stadtbild eingenistet. Über eine App können kostenpflichtig Fahren gebucht werden. Den nächsten Roller findet man per GPS oder lässt den Roller einfach ein schrilles Piepgeräusch aussenden. Mit diesem akustischen Signal soll man seinen E-Scooter dann schneller finden. Zum Leid aller anderen, die in den angrenzenden Gebäuden wohnen oder arbeiten. Die E-Scooter werden nach der Fahrt häufig ungünstig abgestellt, sodass sie andere Menschen behindern. Er gehört dem Fahrer ja nicht weggeräumt wird er von alleine. Am Ende jeden Tages werden die E-Tretroller mit Lieferwagen wieder eingesammelt, um die Akkus aufzuladen und sie für den nächsten Tag wieder ordentlich aufzustellen. Ebenfalls ungünstig für die Nachhaltigkeitsbilanz: die kurze Haltbarkeit im Sharing-Betrieb. XX eine sehr kurze Zeitspanne für ein Fahrzeug mit E-Motor und Akku und deshalb alles andere als nachhaltig.
Zum ÖPNV: Es gibt keine einheitliche Regelung zur Mitnahme der E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ein Roller mit Akkus mitgeführt werden darf, ist er sicherlich im Mehrzweckbereich unterzubringen und zu befestigen oder festzuhalten. Ob dies jederzeit möglich ist oder extra kostet, hängt vom Verkehrsbetrieb ab.

Fragen der Verkehrssicherheit

Die oben aufgeführten Regeln sind leider noch nicht bei allen angekommen, wodurch eine Gefährdung für die Fahrer und auch alle anderen besteht. Seit Inkrafttreten der Verordnung gab es bereits zahlreiche Unfälle mit Schwerverletzten. Recherchen nach zufolge sind in den Ländern, die schon länger mit den E-Tretrollern leben, ebenfalls Anstiege der Unfälle mit E-Scootern zu verzeichnen.
An manchen Straßen führt die Vereinbarkeit von Autos, Rädern und E-Tretrollern und deren unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu unsicherem Fahrverhalten.
Das Fahren von E-Scootern ist bei schlechtem Wetter ein riskates Unterfangen, denn abgesehen davon, dass man bei Regen von oben und unten durch Spritzwasser nass wird, ist die Rutschgefahr und das Risiko zu stürzen bei den Rollerreifen wesentlich höher als bei profilierten Fahrradreifen.

Zu Fuß = zu viel?

Umfragen aus Paris haben gezeigt, dass es der E-Tretroller nicht als Alternative zum Auto gesehen werden, sondern vorrangig kurze Strecken kompensieren, die die Nutzer zu Fuß gegangen wären. Wir erreichen somit also eine Verlagerung vom Fußgänger zum E-Rollerfahrer, der unterm Strich nicht so nachhaltig ist wie angenommen.
Dabei ist die Erkenntnis, dass wir Menschen uns in unseren Alltagen generell nicht ausreichend bewegen, was uns schlimmstenfalls sogar krank macht. Spaziergänge sind gut für die Gesundheit. Klar, wir können die letzten altmodischen, entschleunigenden Meter zu Fuß gegen eine Fahrt mit dem E-Tretroller eintauschen.
Es stellt sich immer wieder die Frage, warum besonders in Städten mit guter Infrastruktur das Zufußgehen im aktuellen Mobilitätsdiskurs ins Hintertreffen gerät.

Ausblick

Mehr belastbare Daten
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen bis Ende 2020 einen Zwischenbericht zur Verkehrssicherheit erstellen wird. Insgesamt soll drei Jahre lang geforscht und evaluiert werden, um den Stand der E-Tretroller in Deutschland besser einschätzen zu können.

 

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